Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Allgemeines
1. Schatz IT Systems erbringt Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese haben auch Geltung für sämtliche künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart und vorgelegt werden. Spätestens mit der erstmaligen Nutzung der Dienste, Leistungen oder Lieferungen von Schatz IT Systems gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Bedingungen von Vertragspartnern erkennt die Schatz IT Systems nicht an, auch wenn Aufträge ausführt werden, ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu widersprechen.
2. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen und/oder Nebenabreden, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Nutzers oder Käufers, werden nur wirksam, wenn die Schatz IT Systems sie schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsabschluß sowie für den Verzicht auf das Formerfordernis. Gegenbestätigungen des Nutzers oder Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts-, Verkaufs-, Einkaufs-, Lieferungs- oder Zahlungsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
3. Schatz IT Systems ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen, wie zum Beispiel Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen, mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde, insbesondere der Nutzer oder Käufer, den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungs- oder Ergänzungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Änderung oder Ergänzung wirksam. Widerspricht der Kunde, insbesondere der Nutzer oder Käufer fristgemäß, so ist die Schatz IT Systems berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

Angebote und Vertragsschluß
1. Alle Angebote von Schatz IT Systems sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Der Vertragspartner ist grundsätzlich an Bestellungen gebunden. Zum wirksamen Vertragsabschluß ist die schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung von der Schatz IT Systems erforderlich. Diese wird durch Lieferung und /oder Rechnungsstellung ersetzt.
2. Die Produkte und Dienstleistungen von Schatz IT Systems werden fortentwickelt. Hieraus resultierende geringfügige Abweichungen der gelieferten Produkte/ Dienstleistungen gegenüber der bestellten Produkte/ Dienstleistungen, sofern sie die Verwendbarkeit bzw. die Einsetzbarkeit beim Kunden nicht einschränken, sind zulässig und gelten als vertragsgemäße Erfüllung.
3. Zeichnungen, Abbildungen, Ausdrücke, Entwürfe, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten, insbesondere in Prospekten, Flyern usw. oder dem Kunden überlassenen Unterlagen, sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar, auch wenn sie auf DIN- und/oder sonstige Normen Bezug nehmen. Die Verwendung oder Teilverwendung der im oben bezeichneten Absatz genannten Leistungen bedarf auch bei Nicht-Vertragsabschluß der schriftlichen Genehmigung von Schatz IT Systems.

Lieferung und Erfüllungsort
1. Erfüllungsort für Schatz IT Systems betreffende Verpflichtungen ist der Firmensitz von Schatz IT Systems. Soweit Schatz IT Systems Dienstleistungen oder Ware ausliefert oder versendet, erfolgt die Lieferung auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners. Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich. 2. Teillieferungen sind zulässig und können vom Vertragspartner nicht zurückgewiesen werden, wenn eine Restlieferung noch erfolgt oder die Teillieferung für den Vertragspartner nicht ohne Interesse ist. Sollte Schatz IT Systems in Lieferverzug geraten, muß der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzen, bevor er von seinen Rechten gemäß § 326 BGB Gebrauch machen kann.

Partnerverbindungen
Falls Schatz IT Systems Dienste, Produkte oder Ware von Dritten anbietet (z.B. Webhosting, Software, Bücher usw.) gelten über die eigenen AGBs hinaus die AGBs-, Konditions- und Lizenzbestimmungen des jeweiligen Anbieters oder Herstellers. Mit Entgegennahme der Dienstleistung, des Produktes, oder der Ware erkennt der Vertragspartner von Schatz IT Systems deren Geltung an und haftet bei Verstoß in voller Höhe für die daraus entstandenen Schäden und Verpflichtungen.

Urheber-, Nutzungs- und Reproduktionsrechte
1. Bei allen an Schatz IT Systems übergebenen Arbeiten setzen wir voraus, dass dem Kunden die Urheber- bzw. Reproduktionsrechte zustehen. Sollte sich zu irgendeinem Zeitpunkt das Gegenteil herausstellen, wird die Entfernung der betroffenen Inhalte mit dem üblichen Honorar der Schatz IT Systems-Preislisten berechnet.
2. Schatz IT Systems lehnt jede Haftung, die aus der Mißachtung solcher Rechte entstehen könnten, ab. Wenn Vorlagen mit dem Copyright Dritter ausgestattet sind, setzt Schatz IT Systems ebenfalls voraus, dass der Auftraggeber das Einverständnis des Urhebers besitzt. Schatz IT Systems ist berechtigt, jedes fertiggestellte Produkt mit dem Copyright von Schatz IT Systems zu versehen. Somit dürfen Produkte, die von Schatz IT Systems hergestellt wurden, weder vom Kunden noch von Dritten kopiert, nachgedruckt oder in anderer Art vervielfältigt werden, es sei denn, der Auftraggeber holt zuvor die schriftliche Freigabe von Schatz IT Systems ein. 3. Schatz IT Systems ist ausdrücklich ermächtigt, Muster von in Auftrag gegebenen Arbeiten für eigene Werbezwecke zu verwenden, zu veröffentlichen und zu verteilen.

Zahlungsbedingungen
1. Die von Schatz IT Systems gelieferten Dienstleistungen, Produkte etc. sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens zum vereinbarten Zahlungsziel auf der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform.
2. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist lediglich zulässig, wenn Schatz IT Systems die Gegenforderungen anerkennt oder diese rechtskräftig festgestellt sind. Der Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften oder Geschäftsverbindungen mit uns.
3. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartner ist Schatz IT Systems berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschaden ist nicht ausgeschlossen.

Mängelrüge und Gewährleistung
1. Für Mängelrügen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich gegenüber Schatz IT Systems zu rügen. Andernfalls können insoweit keine Gewährleistungsansprüche gemacht werden.
2. Wir gewährleisten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Erhalt der Ware. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistung für neue Waren 24 Monate. Die Gewährleistung für gebrauchte Waren und Serviceaufträge beträgt 6 Monate, es sei denn, der Kunde ist ein Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches; hier beträgt die Gewährleistung 12 Monate ab Erhalt der Ware, bei Serviceaufträgen ab Rechnungsstellung.
3. Im Gewährleistungsfall kann Schatz IT Systems nach Wahl verlangen, dass das schadhafte Produkt/Dienstleistung oder Teile desselben zur Reparatur an Schatz IT Systems geschickt wird oder der Vertragspartner das schadhafte Produkt/Dienstleistung zum Zwecke der Nachbesserung bereithält.
4. Werden Arbeiten, Eingriffe und/oder Reparaturen ohne schriftliches Einverständnis von Schatz IT Systems seitens des Kunden oder eines Dritten vorgenommen, so erlischt die Gewährleistungspflicht, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass der Fehler in keiner Abhängigkeit zu den vorgenannten Arbeiten steht.

Eigentumsvorbehalt
1. Die von Schatz IT Systems gelieferten Dienstleistungen, Produkte und/oder Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware Eigentum von Schatz IT Systems.
2. Wird Vorbehaltsdienstleistung, und/oder -Ware von einem Vertragspartner veräußert oder mit anderen Gegenständen verbunden, so tritt er schon jetzt die aus der Veräußerung bzw. Verbindung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsdienstleistung, und/oder -Ware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an Schatz IT Systems ab. Schatz IT Systems nimmt diese Abtretung an.
3. Vertragspartner von Schatz IT Systems sind zu Veräußerung bzw. Verbindung der Vorbehaltsdienstleistung, und/oder -Ware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und mit der Maßgabe berechtigt oder ermächtigt, dass die im zuvor bezeichneten Absatz beschriebenen Forderungen tatsächlich auf Schatz IT Systems übergehen. Zur anderweitigen Verfügung über die Vorbehaltsdienstleistung, und/oder -Ware (insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung)sind Vertragspartner von Schatz IT Systems nicht berechtigt.
4. Schatz IT Systems ermächtigt seinen Vertragspartner, unter Vorbehalt des Widerrufes zur Einziehung der an Schatz IT Systems abgetretenen Forderungen. Auf Verlangen von Schatz IT Systems hat der Vertragspartner die Schuldner der an Schatz IT Systems abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen.

Haftungsklausel
1. Schatz IT Systems haftet nur für Schäden, die von Schatz IT Systems oder einem der Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften.
2. Schatz IT Systems haftet nicht für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, soweit nicht der Schaden in den Zusicherungsbereich einer zugesicherten Eigenschaft fällt. Für von Schatz IT Systems nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegende Schäden haftet Schatz IT Systems nicht. 3. Vorstehende Haftungsregelungen betreffen vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung von Schatz IT Systems nach dem Produkthaftungsgesetz.

Datenschutz
Hinweis gemäß § 33 BDSG: Schatz IT Systems speichert notwendige Daten um einen reibungslosen Geschäftsablauf zu gewähren. Die Schatz IT Systems übermittelten personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Schlussbestimungen
1. Erfüllungsort ist Meerbusch, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtlicher zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - der jeweilige Sitz der Schatz IT Systems.
2. Auf diesen Vertrag und sämtliche nachfolgenden Verträge findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
3. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger und die befugten Dritten der Kunden von Schatz IT Systems gebunden.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an der Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Dies gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

Meerbusch, den 01.10.2007

Schatz IT Systems

Inhaber: Sebastian Schatz
Neuer Weg 6
D-40670 Meerbusch

Telefon 0049 21 59 69 55 36
Telefax 0049 21 59 69 55 37
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